1. Abonnentenbeitrag / Fälligkeit / Zahlungsverzug
Die Höhe des monatlichen Beitrags bestimmt sich nach der jeweils getroffenen Vereinbarung über den Tarif des Abonnements auf dem Abonnentenantrag. Die Einzelheiten regelt die Tarifübersicht.
Abonnementbeiträge, die ein Eintrittsdatum bis zum 15. des Monats haben, werden zum 01. des Monats eingezogen. Abonnementbeiträge, die ein Eintrittsdatum nach dem 16. des Monats haben, werden zum 15. des Monats eingezogen. Die Abos sind zu Beginn des Abonnements im Voraus zu zahlen (mittels Lastschrift). Der Abonnent ist zur ausreichenden Kontodeckung verpflichtet, damit die fälligen Beiträge – gemäß den getroffenen Vereinbarungen über den Zeitpunkt der Abbuchung und die Höhe des Beitrages – von dessen Bankkonto eingezogen werden können. Die rückläufigen Beiträge müssen nach Erhalt einer Zahlungserinnerung bis spätestens 14 Tage nach Posteingang beglichen werden.
Gerät der Abonnent mehr als 8 Wochen in Zahlungsverzug, werden alle restlichen Beiträge der aktuellen Laufzeit und der eventuellen Verlängerung in Form von Barzahlung oder Überweisung sofort fällig. Die Oxy Fit GmbH behält sich vor, dem Abonnenten eventuell entstehende Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Sollten die ausstehen- den Beiträge auch nach einer 2. Mahnung nicht beglichen sein, wird der Forderungsbetrag mit Nebenkosten an ein Inkassobüro übergeben. Ab der 2. Mahnung fallen Mahngebühren an.
Die Oxy Fit GmbH hat das Recht jederzeit die Abonnentenbeiträge mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen einseitig anzupassen. Die Änderung gilt erst nach Ablauf der Erstlaufzeit des Vertrages für den jeweiligen Abonnenten. Bei einer Beitragserhöhung steht dem Abonnenten ein außerordentliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende zu. Dieses kann nur innerhalb der ersten vier Wochen nach Kenntnis von der Beitragserhöhung ausgeübt werden. Kündigt der Abonnent während der oben benannten Frist nicht, gilt die Preisänderung als angenommen.
Die Oxy Fit GmbH ist berechtigt, den Abonnentenbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich diese Erhöhung des Abonnentenbeitrag auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die Oxy-Fit GmbH wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) mindestens 4 Wochen vor der Erhöhung ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem Zeitpunkt der Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer wirksam. Ein Sonderkündigungsrecht besteht für den Abonnenten nicht. Ermäßigt sich die gesetzliche Umsatzsteuer, ermäßigt sich der Abonnentenbeitrag in gleichem Umfang. Die Ermäßigung erfolgt zum Zeitpunkt der Verringerung der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen „AGB Abo“ werden für den Abonnenten/Abonnentin bei Abschluss eines Abonnements Vertragsbestandteil mit der Oxy Fit GmbH, Dorfstraße 118, 6432 Sautens, als Betreiber des Gesundheitsstudios.
§ 2 Vertragsschluss
Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der Oxy Fit GmbH mit Ihren Gästen, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde. Abonnenten sind alle Personen, die aufgrund einer mit der Oxy Fit GmbH geschlossene Abonnentenvereinbarung zur Benutzung der Anlage der Oxy Fit GmbH berechtigt sind.
§ 3 Vertragspartner
Vertragspartner bei Abschluss eines Abonnements ist die Oxy Fit GmbH als Betreiber des Gesundheitsstudios.
§ 4 Abonnententarife und Nutzungsbedingungen
Abonnent kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Für Jugendliche ab 16 Jahre ist ein Abonnement nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Deren Einwilligung wird durch eine Genehmigung des Abonnenten ersetzt, sobald der Abonnent das 18. Lebensjahr vollendet.
Der Abonnent wählt durch Bestimmung der Art des Abonnements den jeweiligen Umfang der Nutzungsberechtigung der Oxy Fit GmbH. Die Nutzung der Einrichtungen ist nur mit gültigem Eintritt oder Abonnement gestattet.
Sollte der Abonnent während des Aufenthaltes Angebote nutzen, die nicht Gegenstand der Abonnementvereinbarung sind, wird automatisch eine anteilige Gebühr auf den Datenträger des Abonnenten gebucht, die bei Verlassen der Anlage bezahlt werden muss.
Das Abonnement ist nicht übertragbar.
3. Leistungen des Abonnements
Die Oxy Fit GmbH garantiert nicht, dass dem Abonnenten zu jeder Zeit alle Einrichtungen zur Verfügung stehen. Es werden stets so viele Gäste eingelassen, wie es die Kapazität zulässt. In Zeiten erhöhter Nachfrage kann es auch für Abonnenten zu Wartezeiten beim Einlass kommen. Alternativ kann online ein Trainingstermin gebucht werden.
Sonderveranstaltungen, Events o. ä. sind nicht Leistungen innerhalb eines Abonnements. Für diese können ggfs. Sonderpreise bzw. Zuschläge erhoben werden.
Die Leistungen der Abonnements finden keine Anrechnung in Arrangements oder Sonder-veranstaltungen. Das Abonnement ist nicht kombinierbar mit weiteren Rabatten oder Sonderangeboten.
Kundenparkplätze, die von Oxy-Fit GmbH zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Abonnenten ausschließlich während seiner Anwesenheit in der Freizeitanlage genutzt werden. Im Falle einer Belegung von Parkplätzen ohne Anwesenheit des Abonnenten ist die Oxy-Fit GmbH zum kosten- pflichten Abschleppen des PKW berechtigt.
4. Beginn u. Dauer des Abonnements / ordentliche Kündigung
Das Abonnement läuft ab dem im Abonnentenantrag vereinbarten Zeitpunkt.
Das Probe-Abo hat eine Erstlaufzeit von 14 Tagen und wird dann durch ein normales Abo ersetzt!
Das normale Abo, das Partner-Abo und das Firmen-Abo haben eine Laufzeit von 1 Monat!
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 1 weiteren Monat, wenn der Vertrag nicht 3 Tage vor Ablauf des Vertrages von einer der Parteien gekündigt wird. Kündigungen sind schriftlich – per Fax, SMS, E-Mail oder online – mit Unterschrift zu erklären. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Kündigung bei Oxy Fit GmbH. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
5. Zutrittsmedien
Der Abonnent erhält nach Abschluss des Vertrages sein persönliches Zutrittsmedium (RFID-Band). Für die erstmalige Ausstellung des Zutrittsmediums wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben. Das Medium ist nicht auf andere Personen übertragbar. Die Nutzung des Gesundheitsstudio Oxy-Fit im Rahmen des Abonnements ist nur unter Vorlage des Zutrittsmediums möglich. Das Zutrittsmedium ist stets zum Einchecken vorzulegen. Kann der Abonnent das Zutrittsmedium nicht vorlegen, ist eine Benutzung der Anlage nicht möglich.
Der Abonnent verpflichtet sich der Oxy-Fit GmbH gegenüber das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur höchstpersönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Der Abonnent verpflichtet sich weiterhin zu einer sicheren Verwahrung und zu einem sorgsamen Umgang mit dem Zutrittsmedium.
Der Abonnent verpflichtet sich, jeden Verlust des Zutrittsmediums unverzüglich gegenüber der Oxy Fit GmbH anzuzeigen. Der Abonnent haftet für Verbräuche/Belastungen bis zur Verlustanzeige gegenüber der Oxy-Fit GmbH. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 € erhoben, die vom Abonnenten zu tragen ist.
6. Ihre Rechte
Eine erteilte Einwilligung zur Verwendung von Daten kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Sollten Sie mit der Speicherung Ihrer personen- bezogenen Daten nicht mehr einverstanden oder diese unrichtig geworden sein, werden wir auf eine entsprechende Weisung hin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung Ihrer Daten veranlassen. Auf Wunsch erhalten Sie unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die wir über Sie gespeichert haben.
Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, für Auskünfte, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an:Oxy Fit GmbH6432 Sautens
Im Übrigen verweisen wir auf die Datenschutzerklärung, die im Eingangsbereich ausliegt. Mit dem Vertragsabschluss bestätigt der Abonnent die Datenschutzerklärung, die im Eingangsbereich aushängt, zur Kenntnis genommen zu haben.
7. Ruhezeit / Timestop
Ruhezeiten des Abos von bis zu 2 x 2 Wochen oder 4 Wochen im Jahr inklusive.
8. Plichten des Abonnenten / Hausordnung / außerordentliche Kündigungsrechte
Bei der Benutzung des Gesundheitsstudio Oxy-Fit hat der Abonnent die jeweils aktuell geltende Hausordnung zu beachten und einzuhalten. Eine Änderung der Hausordnung aus gegebenem Anlass ist jederzeit möglich und berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung des Abonnements.
Der Abonnent hat der Oxy Fit GmbH alle Änderungen der Vertragsdaten, wie Adressänderung oder Änderung der Bankverbindung unverzüglich anzuzeigen. Kosten für notwendige Nachforschungen sind vom Abonnenten zu tragen.
Die Oxy Fit GmbH ist berechtigt, das Abonnement außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere:
eine schwerwiegende oder wiederholte Störung des Hausfriedens (z. B. durch Belästigung oder sonstige Beeinträchtigung anderer Gäste, Abonnenten oder Mitarbeiter von Oxy-Fit),
eine schwerwiegende oder wiederholte Verletzung der Hausordnung und der Covid19 Maßnahmen (beides im Gesundheitsstudio ausgehangen)
wenn der Abonnent sich mit 2 Monatsbeiträgen oder mit einem Betrag, der der Höhe von 2 Monatsbeiträgen entspricht, im Verzug befindet oder
die wiederholte verspätete Zahlung des Abonnentenbeitrages
9. Haftung
Die Haftung der Oxy Fit GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers/Abonnenten oder Ansprüchen wegen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten).
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers/Abonnenten beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Verlust/Beschädigung von Sachen, die der Teilnehmer/der Abonnent für die Dauer des Aufenthalts in unseren Räumen mitgebracht hat.
Für selbstverschuldete Unfälle des Teilnehmers/Abonnenten haften wir nicht.
Die Benutzung des betriebseigenen Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
10. Schlussbestimmungen
Die Vertragssprache ist deutsch. Der zustande gekommene Vertrag, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Österreich. Die Oxy Fit GmbH unterwirft sich keinen Verhaltenskodizes. Mündliche Absprachen sind nicht getroffen.